Fachanwalt Thomas Haller berät und vertritt seine Klienten außergerichtlich und gerichtlich in allen Belangen des gewerblichen und Wohnungsmietrechts, des Wohnungseigentumsrechts und den sonstigen Bereichen des Grundstücks- und Immobilienrechts. Auch in rechtlichen Fragen beim Grundstücks- oder Wohnungskauf, im Maklerrecht, Nachbarrecht oder Baurecht ist Thomas Haller ihr kompetenter Ansprechpartner.
Thomas Haller ist seit 1990 Partner der heutigen Anwaltskanzlei „Haller & Partner Fachanwälte“.
Infolge konsequenter Fortbildung erwarb Thomas Haller im Jahr 2006 die Qualifikation als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Auf diesem Gebiet ist er seit 25 Jahren als Rechtsberater von „Haus & Grund VS e.V“ und langjährig auch als dessen Vorsitzender tätig. Daneben ist er langjährig sowohl landes-als auch bundesweit für die Haus & Grund-Verbände aktiv
Das Magazin „Focus” verlieh ihm in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt” in Deutschland für seine Tätigkeit auf den Rechtsgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Er überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise in diesen Fachbereichen, sowohl als Berater wie auch als Prozessanwalt.
Thomas Haller hat in über 25 Jahren Berufserfahrung vertiefte Kenntnisse im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts erworben.
Mit seiner Fortbildung zum Fachanwalt für Familienrecht und zum Mediator unterstützt Thomas Haller seine Auftraggeber in diesen Rechtsgebieten im Bereich der Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung.