Schweigen im Strafprozess: Mund halten oder Rosinenpicken?
NEWS 2017-05-15 Schweigen im Strafprozess: Mund halten oder Rosinenpicken? Von Miram Mager Strafrecht Im Strafprozess darf der Angeklagte schweigen. Und es darf ihm daraus kein Nachteil entstehen, dass er schweigt. Ansonsten gäbe es einen indirekten Zwang, dem Staat als Angeklagter bei der Aufklärung zu helfen, gegen sich selbst. Das ist sozusagen rechtsstaatliches Urgestein. Nur: Wann…
